Verbot von Gas - und Ölheizungen in Deutschland
Das GEG ( kurz Gebäudeenergiegesetz oder in der Langform: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude ) soll entsprechend angepasst werden, da fast alle Wohngebäude bis 2045 ein neues Heizungssystem benötigen, wird es wohl so oder so im Jahr 2045 kaum noch fossile Heizungen geben.
Hier wird die gekoppelte Erzeugung ( Kraft-Wärme-Kopplung ) von der un-gekoppelten Erzeugung ( Heizkessel ) unterschieden.
Ein sogenannter PEF Wert oder auch PE Faktor ist der Primärenergiefaktor, der entlang der gesamten Prozess-kette die Energieverluste und Aufwendungen darstellt und entsprechend der Verwendung im Wohngebäude als Multiplikator mit der zur Wärmeerzeugung benötigten Energiemenge dient. ( § 22 GWG und Anlage 4 GEG )
Der PEF Wert wird mit dem Energieverbrauch der Wärmesenken multipliziert. Hier ist der einzusetzende PEF Wert wichtig, der bei normalen Heizungen 1,1 beträgt, wenn Biomethan in Brennwertheizungen verwendet wird 0,7 und ebenfalls bei Biomethaneinsatz in KWK Anlagen 0,5.
|