Hunderte Stadtwerke die zugleich Netzbetreiber und Versorger sind, betreiben aktuell Preissplit, also eine Aufspaltung zwischen “Bestandskunden” und “Neukunden”, stellte letzteren mehr als doppelt so teure Gaslieferung zu Verfügung ( Preiswucher).
Die Gasversorgung sieht das Landgericht Frankfurt am Main zutreffend als notwendige Energieversorgung und erließ eine Einstweilige Verfügung, die eine Aufspaltung der Grundversorgungstarife zwischen Bestands- und Neukunden untersagte.
Es handele sich um den Missbrauch einer marktbeherrschender Stellung, sowie um ein brechen von nationalem und europäischem Recht,
sowie um einen Verstoß gegen das Energiewirtschaftgesetz.
Ähnliche Urteile ergingen vom Landgericht Hannover und Mannheim, die ebenfalls jeweils einem Stadtwerk untersagten von Neukunden höhere Preise zu verlangen.
Zitat:” Ein Grundversorger muss von allen Kunden die gleichen Strom - und Gaspreise verlangen”.
Auch weitere zutreffende Gründe wie, dass Stadtwerke Kunden abgeschreckt werden sollen, den Versorger zu wechseln, da sie ansonsten nicht mehr in den Genuß kommen, verbilligte Stadtwerke Tarife angeboten zu erhalten, sondern exorbitante Tarife bezahlen müssen.
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