Der immer größer werdende Anteil von Gebäuden wird mit Solar - und / oder Kraft - Wärme - Kopplungsanlagen beheizt und natürlich erfolgt auch die Erwärmung des Warmwasser durch diese Anlagen.
Die Umlage der Kosten führt regelmäßig zu Streit, da einige Eigentümer alle Kosten auf die Bewohner umlegen.
Zum einen dürfen die Kosten nicht höher sein, als bei einer alternativen Heizung, zum anderen müssen wenn alle Kosten “umgelegt” werden auch alle Subventionen und Erträge ( für den Strom, Energiesteuer Rückvergütung usw ) den Kosten gegen gerechnet werden.
Die transparente qualifizierte Abrechnung der tatsächlichen Kosten, wie immer diese auch aufgeteilt werden, fällt in den Aufgabenbereich des Vermieters.
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